Wissenswertes

Eine korrekte und sichere Fahrweise trägt viel zur Unfallverhütung bei

Mofa prüfen und einlösen

Der Mofa- und E-Bike-Fahrzeugausweis gibt Ihnen das Recht, das darin aufgeführte Mofa mit den zugeteilten Schildern in Verkehr zu setzen.


Mofas werden seit dem 01.01.2016 nicht mehr periodisch zur Prüfung aufgeboten.

In folgenden Fällen findet zwingend eine Prüfung beim Mofa-Prüfbetrieb statt:

Prüfung nach behördlichem Ausweis- und Kontrollschildentzug

Prüfung wegen abhanden gekommenem Fahrzeugausweis (wenn kein gültiger Fahrzeugausweis (Vignette ungültig) vorhanden ist)

Prüfung wegen Zweifel an der Betriebssicherheit (begründet, oder wenn das Fahrzeug länger als 10 Jahre ausser Verkehr ist)

Die Prüfungen werden durch autorisierte Mofa-Prüfbetriebe durchgeführt und auf dem Formular Mofa / E-Bike Fahrzeugprüfung bestätigt. Die Liste der autorisierten Mofa-Prüfbetriebe finden Sie hier.

Nach erfolgreicher Fahrzeugprüfung kann das Mofa durch den Mofa-Prüfbetrieb eingelöst werden. Der Fahrzeugausweis wird per Post zugesendet.


Quelle:
Strassenverkehrsamt Thurgau


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Das Mindestalter zum Führen von Motorfahrrädern und E-Bikes beträgt 14 Jahre.


Welchen Führerausweis brauche ich für ein E-Bike?

«Langsame» E-Bikes bis 25 km/h

Wer zwischen 14 und 16 Jahre alt ist, braucht für ein «langsames» E-Bike zwingend den Führerausweis der Kategorie M (oder G)

Wer über 16 Jahre alt ist, braucht für ein «langsames» E-Bike keinen Führerausweis.


«Schnelle» E-Bikes bis 45 km/h

Egal, ob die Person, die das E-Bike lenkt, 14 Jahre alt ist oder älter, sie braucht den Führerausweis der Kategorie M (oder G), er ist obligatorisch.


Quelle:

Strassenverkehrsamt Thurgau