Wissenswertes
Eine korrekte und sichere Fahrweise trägt viel zur Unfallverhütung bei
Hochrechnungen der bfu zeigen, dass jährlich rund 26 000 Velofahrende auf Schweizer Strassen verunfallen. Davon wird etwa ein Achtel gemeldet und registriert, vor allem die schweren Ereignisse. Die Sicherheit der Velofahrenden lässt sich durch Massnahmen der Verhältnisprävention (Optimierung der baulichen Verhältnisse, der Signalisation und Markierung usw.) und der Verhaltensprävention (Kommunikation und Instruktion des korrekten und sicheren Verhaltens, insbesondere beim Linksabbiegen, korrekte Ausrüstung usw.) verbessern.
Tipps
Tragen Sie einen gut sitzenden Velohelm, der der Norm EN 1078 entspricht.
Rüsten Sie Ihr Fahrrad gemäss den gesetzlichen Vorschriften aus; insbesondere die Sichtbarkeit bei Nacht ist sehr wichtig.
Fahren Sie vorsichtig und rücksichtsvoll.
Im Kreisel dürfen Velofahrende vom Gebot des Rechtsfahrens abweichen und in der Mitte der Fahrbahn fahren.
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Was sich beim Motorrad bewährt hat, gibt es nun auch beim E-Bike: Ab 2019 kommen die ersten serienmässigen ABS-E-Bikes auf den Markt. Das ABS verhindert bei einer Vollbremsung das Blockieren des Vorderrades und vermeidet gleichzeitig durch die Hinterrad-Abheberegelung einen Überschlag. Das ABS verbessert die Sicherheit insbesondere im Trekking- und Citybereich, es hat aber systembedingte Grenzen (z. B. beim Fahren mit starker Schräglage).
Die bfu erachtet ABS am E-Bike als sinnvoll.
Tipps
Wählen Sie ein E-Bike mit einer Tretunterstützung, die Ihrem Fahrkönnen entspricht. Falls Sie Ihr herkömmliches Fahrrad zu einem E-Bike aufrüsten wollen, bedenken Sie die erhöhten Belastungen. Lassen Sie sich im Fachhandel beraten.
Prüfen Sie den Kauf eines ABS-E-Bikes.
Seien Sie sich der längeren Anhaltewege bewusst, insbesondere dann, wenn Sie Kinder transportieren.
Andere Verkehrsteilnehmende unterschätzen oft die Geschwindigkeit von E-Bikes. Fahren Sie deshalb defensiv. Mit eingeschaltetem Licht und Leuchtweste werden Sie zudem besser gesehen.
Tragen Sie einen Velohelm.
Machen Sie vor dem Kauf eine Probefahrt, um die Eigenschaften des E-Bikes kennenzulernen.
Ob mit oder ohne ABS: Vorausschauendes, defensives und der Situation angepasstes Fahrverhalten ist die beste Unfallprävention.
Beachten Sie beim Benützen des E-Bikes im Ausland die jeweils gültigen Vorschriften.
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Einzigartiges schützen
Tragen Sie einen gut sitzenden Velohelm mit der Bezeichnung EN 1078 – nicht nur beim sportlichen Velofahren und Biken, sondern auch im Strassenverkehr.
Probieren Sie den Helm vor dem Kauf an: Er soll gut sitzen, ohne zu drücken und zu wackeln.
Die Vorderkante sollte sich zwei Fingerbreit über der Nasenwurzel befinden.
Passen Sie die Bänder auf beiden Seiten gleich satt an. Zwischen Kinn und Band soll nur noch ein Finger Platz haben.
Das Alter und die Abnutzung des Helms spielen bei der Schutzwirkung eine Rolle. Ersetzen Sie den Helm deshalb gemäss den Hinweisen des Herstellers oder dann, wenn er einen starken Schlag erlitten hat.
Bei Dämmerung/Nacht tragen Sie mit Vorteil einen Helm mit integrierten roten Rückleuchten und mit lichtreflektierendem Material.
Quelle:
bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung
Hodlerstrasse 5a
CH-3011 Bern
Elektro Scooter und e-Bikes mit 20 bzw. 25 km/h Höchstgeschwindigkeit gelten als Leicht-Motorfahrräder und werden rechtlich identisch behandelt. Im Schweizer Strassenverkehr sind derartige Fahrzeuge dem klassischen Velo absolut gleichgestellt insofern sie ein Strassenzulassung haben. Dadurch dürfen Sie mit Ihrem e-Scooter und e-Bike auch die für jeden Velofahrer zur Verfügung stehenden Velowege benützen. Radwege zu befahren ist für alle Velos und Mofas sogar Pflicht, wenn diese parallel zur Strasse verlaufen.